Kirchengemeinden
Kirchensteueraustritt nicht möglich
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 4. Mai 2010 entschieden, dass ein Kirchensteueraustritt nicht möglich ist. Hier die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes:
Umsatzsteuerpflicht ab 2021: Rechnungsanschrift der Kirchengemeinden
Wir arbeiten schon intensiv daran, Ihre Kirchengemeinde fit zu machen für die Umsatzsteuerpflicht ab 2021. Deshalb hatten wir vor der Sommerpause alle Verantwortlichen aus den Gruppierungen zu Informationsabenden eingeladen. Die gesammelten Fragebögen haben wir an das Erzb. Ordinariat weiter geleitet. Vielen Dank an alle für die unterstützende Arbeit. Über die Ergebnisse
werden wir sie, sobald sie uns vorliegen, informieren.
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