Kirchengemeinden

  

Informationsveranstaltungen Umsatzsteuer

In den vergangenen vier Wochen durften wir in acht der neun von uns betreuten Kirchengemeinden die Verantwortlichen aus den Gruppierungen über die Umsatzsteuerpflicht der Kirchengemeinden ab 2021 informieren. Über 200 Verantwortliche aus den kirchlichen Gruppierungen haben an diesen Veranstaltungen teilgenommen und gezeigt, dass sie auch bei einem solch schwierigen Thema wirklich Verantwortung in ihrem Ehrenamt übernehmen. Neben der Information stand an den Abenden besonders

Kindergarten-Berichtswesen

Es ist nicht nur in Ihrem Interesse sondern auch für uns ganz wichtig, dass der Stiftungsrat regelmäßig über die Entwicklung in den Kindertageseinrichtungen der Kirchengemeinden informiert ist. Deshalb haben wir unser Berichtswesen entwickelt, mit dem die Geschäftsführer/innen zweimal im Jahr im Stiftungsrat oder Pfarrgemeinderat berichten.

Haushaltsplanung 2020/2021

Es sind nur noch wenige Tage bis zur Sommerpause. Für uns heißt dies auch, dass der neue Haushaltszeitraum 2020/2021 mit großen Schritten naht. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, die Pläne bis zum 28. Februar 2020 in den Stiftungsräten und bis zum 31. März 2020 in den Pfarrgemeinderäten zu beraten. Die Offenlage soll bis spätestens 30. April 2020 erfolgt sein.

Umsatzsteuerpflicht von Kirchengemeinden

Rund 40 Vertreter aus den Kirchengemeinden wurden beim Workshop am 2. Mai darüber informiert, was die Umsatzsteuerpflicht ab 2021 für Ihre Kirchengemeinden bedeutet. Neben der Information ging es an diesem Abend besonders darum, welche Vorarbeiten

Eigenbelege in Kirchengemeinden

Grundsätzlich muss jede Ausgabe auch für eine Kirchengemeinde durch einen ordentlichen Beleg nachgewiesen werden. Es gibt jedoch Fälle, in der dies nicht möglich ist (z.B. Blumen zum Selberpflücken). Dann kann auch ein sogenannter Eigenbeleg

Kirchengemeinden und Umsatzsteuer

Spätestens ab dem Jahr 2021 werden auch Kirchengemeinden umsatzsteuerpflichtig. Damit muss für Januar 2021 erstmals gegenüber dem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Hierin müssen alle Umsätze der Kirchengemeinde einschließlich der Umsätze der Gruppierungen

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Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Bildern und Texten zur Veröffentlichung und Weitergabe führt dazu, dass dafür Lizenzgebühren entrichtet werden müssen. Ein neuer rückwirkend zum 1. Januar 2017 abgeschlossener Pauschalvertrag

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Gaslieferverträge mit der KSE

Viele Kirchengemeinden beziehen bei der KSE als kirchlichem Energieversorger nicht nur ihren Strom, sondern auch ihr Erdgas.

Ausschuss für Arbeitssicherheit

Arbeitgeber und damit auch Kirchengemeinden sind verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten, der sich mindestens 4-mal jährlich mit Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb beschäftigt. Mitglieder im ASA sind
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