Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz regelt, was beim Austausch einer Heizung zu beachten ist. Die Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes betrifft auch Ihre Kirchengemeinden. Die wichtigsten Neuerungen für Ihre Kirchengemeinden sind

•    das Gesetz gilt nun für alle Gebäude einer Kirchengemeinde außer für Sakralgebäude. Bisher galt es nur für Wohngebäude;
•    15% der Wärme (bisher 10%) muss aus erneuerbarer Energie gewonnen werden.
Damit ist in Zukunft ein bloßer Austausch der Heizungsanlage in fast allen kirchlichen Gebäuden nicht mehr möglich. Es muss schon vorab geklärt werden, wie die gesetzliche Quote von 15% erreicht werden kann. Deshalb ist eine frühzeitige Planung und eine Energieberatung vor dem Austausch der Heizungsanlage absolut wichtig. Unsere Mitarbeitenden werden künftig darauf achten und Sie beratend unterstützen.