Musiknutzungen sind grundsätzlich der GEMA zu melden. In der Regel ist dafür eine Gebühr zu bezahlen. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA haben allerdings einen Rahmenvertrag abgeschlossen, nachdem von der Meldepflicht (und damit auch von der Zahlungspflicht) diese Veranstaltungen ausgenommen sind:
Musiknutzung im Rahmen von Gottesdiensten und Veranstaltungen
Musik im Gottesdienst
- Hintergrundmusik (nicht Tanzmusik!) bei Veranstaltungen der Gemeinde
- die Unterhaltungsmusik bei einem Gemeindefest pro Jahr
- die Unterhaltungsmusik bei einem Kindergartenfest pro Kindergarten im Jahr
- die Unterhaltungsmusik bei einer adventlichen Feier pro Jahr vom Tonträger
- die Unterhaltungsmusik bei einer adventlichen Feier pro Jahr mit Live-Musik
- eine Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik pro Monat
Über weitere Details und die Art, wie nicht von der Meldepflicht befreite Veranstaltung angemeldet werden müssen, berät Sie Ihr Verwaltungsbeauftragter gerne.