Bei Vermietung von Gemeinderäumen an Dritte zur Privatnutzung sollte unbedingt ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden.
Mietvertrag für Gemeinderäume
Dies gilt sowohl für einmalige Nutzung (bei Feiern) als auch bei Dauernutzung, egal ob
dafür eine Miete verlangt wird oder nicht. Auf unserer Homepage gibt es für diesen Mietvertrag eine Vorlage. Diese haben wir überarbeitet. Die aktuelle Vorlage Mietvertrag Gemeinderäume finden Sie in unserem Downloadbereich. Das Dokument ist zwar schreibgeschützt. Dies erleichtert Ihnen das Ausfüllen. Damit es an Ihre örtlichen Erfordernisse angepasst werden kann, können Sie den Schreibschutz ohne Kennwort herausnehmen. Wir empfehlen Ihnen, für künftige Mietverträge diese Vorlage zu benutzen bzw. einen Mietvertrag für Sie auf der Grundlage dieses Formulars zu erstellen.