Prüfung der Pfarramtskasse
Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Kassen, Konten und Kassenbücher im Pfarramt einmal jährlich zu prüfen. Diese Prüfung dient nicht nur der Kontrolle, sondern vielmehr auch der Sicherheit der Pfarrsekretärin.
Für eine vom Stiftungsrat geprüfte und als ordnungsgemäß bescheinigte Kasse kann nie mehr der Vorwurf einer Unregelmäßigkeit erhoben werden. Zur Dokumentation der Prüfung gibt es eine Protokollvorlage.
Die Prüfpflicht des Stiftungsrates erstreckt sich übrigens auch auf den Kindergarten. Für alle anderen Kassen kirchlicher Vereine und Gruppierungen hat der Stiftungsrat zumindest ein Prüfrecht, das ausgeübt werden sollte, wenn dorthin Zuschüsse aus dem Haushalt der Kirchengemeinde fließen.