Vereins- und Straßenfeste

Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. Häufig nehmen Kirchengemeinden oder Gruppierungen der Kirchengemeinden an diesen Festen teil. „Feste sollen Spaß und Freude machen, aber nicht krank",
betont der Leiter des Veterinäramtes und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Zur Information der Verantwortlichen bei solchen Festen wurde ein Merkblatt veröffentlichet.

Sämtliche Helfer/innen an den Ständen der Kirchengemeinde und ihrer Gruppierungen sind während ihres Einsatzes als Ehrenamtliche über die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Schäden, die die Ehrenamtlichen verursachen, übernimmt – soweit keine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt – die Haftpflichtversicherung der Kirchengemeinde. Auch beim Aufbau und beim Einkauf sind die Helfer/innen unfallversichert; bei Fahrten dazu sind außerdem Fahrzeugschäden über die kirchliche Dienstreisekaskoversicherung abgedeckt.
Über Unfälle und Schäden müssen wir so schnell wie möglich informiert werden. Wir erstellen dann für Sie die Unfall- und Schadensanzeigen.